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Erfolgreicher Unternehmensverkauf | Nachfolgersuche - worauf es ankommt

Wir nennen es Existenzvermittlung, gemeint ist damit das finden eines Nachfolgers oder auch Unternehmensverkauf.

Egal, was der Grund ist, aus Maklersicht hat man es meist mit 3 (!) Seiten zu tun:
a) den derzeitigen Inhaber (Verkäufer der Existenz)
b) den Nachfolger (Käufer der Existenz)
c) den Vermieter der gemieteten Immobilie


Dies hat zur Folge, dass hier zwei Verträge geschlossen und maklerseitig begleitet und abgestimmt werden müssen:
a) der Kauf- oder Übernahmevertrag der Existenz
b) der Mietvertrag, manchmal auch der Kaufvertrag über die Immobilie, auf der sich die Existenz befindet

Jeder der sein Unternehmen verkauft, möchte dies i.d.R. mit Gewinn machen. Oft sind zuvor erhebliche Anschaffungskosten getätigt worden, auch hat die Existenz vielleicht ach einen gewissen Wert.
Die Wertschätzung der Existenz kann durch Gutachter, aber ach durch den Makler, wenn diese hier eine gewisse Kompetenz hat, erfolgen.
Aber aufpassen! Ein Kaufpreis begründet sich unter anderem a) aus dem wirtschaftlichen Erfolg, b) mit Einschränkung auch dem vorhandenen Inventar. Rote Zahlen, Verluste in der Vergangenheit, ein kurzer Besitzzeitraum oder abgeschriebenes Inventar rechtfertigen keine hohen Kaufpreise oder Übernahmekosten. Hat ein Unternehmen in den letzten 2 Jahren vor Verkauf Verluste gemacht, kann dies i.d.R. sich nicht positiv auf den Kaufpreis auswirken.

Ist der Nachfolger gefunden, wird der Abstimmungsprozess mit dem Vermieter eingeleitet. Auch dies hat seine Tücken. Der Vermieter muss nämlich einem Mieterwechsel nicht zustimmen. Die Verhandlungsposition des Existenz-Verkäufers (= Mieter) ist absolut schlecht. Hier kommt es sehr auf das Geschick des begleitenden Maklers an, dem Vermieter zu erklären, warum ein Mieterwechsel für ihn ein gutes Geschäft ist.