Dice

Immobiliensuche

2020: Neue gesetzliche Regelungen zur Provision

2020: Neue gesetzliche Regelungen zur Provision

Ab 23.12.2020 zahlen Käufer von Wohnungen oder Häusern aufgrund gesetzlicher Regelungen nur noch so viel wie der Verkäufer, wenn der vermittelnde Makler für beide Seiten tätig wird.

Schauen wir uns das genauer an.
Also, die Regelung gilt ausschließlich nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, Reihenhaushälfte, Doppelhaushälften oder ähnliche Immobilien. Sie gilt jedoch nicht für Gewerbeimmobilien Grundstücke oder Anlageimmobilien.

Die Regelung gilt auch nur, wenn der Makler von beiden Seiten, vom Verkäufer und vom Käufer, mittels Maklervertrag beauftragt wurde. Der Makler hat damit einen Vermittlungsauftrag und soll beide Seite gleichwertig/neutral behandeln. Die Käuferprovision darf nicht höher sein als die Verkäuferprovision, niedriger aber durchaus, was wohl aber kaum der Fall werden dürfte.

Es kann aber sein, dass der Makler nur vom Verkäufer beauftragt wird. Dann zahlt diese die vereinbarte Provision und der Käufer wird provisionsfrei gestellt.

Allerdings kann es sein, dass der Käufer seinen eigenen Makler hat. In diesem Fall kann dann eine Provision anfallen, die allerdings nicht unter die gesetzliche Regelung der Provisionssteilung fällt. Der Käufermakler würde dann natürlich nur auf Seiten des Käufers und gegen den Verkäufermakler verhandeln.