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Der Energieausweis

Der Energieausweis

Seit 2009 müssen Immobilien, die nicht rein selbstgenutzt sind, einen gültigen Energieausweis besitzen. Ausgenommen davon sind denkmalgeschützte und unbeheizte Gebäude. Die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Der Energieausweis ist den Bewohnern des Gebäudes und solchen die es werden wollen (Mieter oder Käufer) zur Verfügung zu stellen.

Es werden zwei Arten des Energieausweises unterschieden: a) Bedarfsausweis, b) der Verbrauchsausweis.

Auf jedem Energieausweis sind die Daten des betreffenden Gebäudes (u.a. Adresse, Anzahl der Mieteinheiten, Angaben zum Energieträger, Nutzung erneuerbarer Energien und Lüftungskonzept).

Zentrales Informationsinstrument ist eine Farbskala, die Informationen zur a) Energieeffizienzklasse, b) Endenergieverbrauch und c) Gebäudeklassizifierung, bereit stellt.

Je weiter die Markierung im grünen Bereich liegt, um so niedriger soll der Energieverbrauch sein. Aber Achtung, aus dem Energieausweis kann nicht unmittelbar der Energieverbrauch abgelesen werden.

Wir meinen, dass der Energieausweis nur begrenzt tauglich für die Einschätzung des Energieverbrauches/bedarfes hilfreich ist.