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Immobiliensuche

Makler = guter Gewerbemakler ?

Diese Gleichung stimmt leider nicht. Gewerbemakler kann nicht jeder! Ein guter Gewerbemakler hat nicht nur einen anderen Kompetenzbereich, sondern auch spezielles Fachwissen.

Die Aufbereitung einer Gewerbeimmobilie zum Verkauf oder zur Vermietung erfordert andere Methoden und Strategien als die Vermittlung einer Wohnung. Ein Gewerbemakler benötigt ausreichendes Wissen in Baurecht und Vertragsrecht, muss ausreichend Marktkenntnis haben und die speziellen Zielgruppen kennen, die für einzelne Immobilientypen in Frage kommen. Bautechnisches Wissen gehört genauso wie gutes kaufmännisches Wissen zu den Voraussetzungen eines erfahrenen Gewerbemaklers.

Gewerbeimmobilien haben immer Ihre Zeit, sie wurden in vielen Fällen auf die Bedürfnisse und Wünschen der ursprünglichen Nutzer/Eigentümer zugeschnitten und wenn es zum Verkauf oder Vermietung kommen soll, ist eine Umnutzung oder Revitalierung häufig ein Thema für den Makler.

Es ist nie damit getan, ein Inserat in einer Zeitung oder in einem Immobilienportal zu schalten. Käufer und Mieter müssen in vielen Fällen aktiv gesucht werden, eine gute und umfassende Datenbank des Makler, ist ein muss.

Die überdurchschnittlichen Beratungs- und Vermarktungsleistung eines Gewerbemaklers bringen auch immer ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler mit sich. Oftmals dauert es Monate,manchmal sogar mehrere Jahre, insbesondere bei Spezialimmobilien, bis die richtige Käufer oder Mieter gefunden worden ist.

Es ist das Wissen um die Besonderheiten einer Immobilie, den Interessen des Auftraggebers und eine gemeinsame Vorgehensweise in der Vermarktung, die erfordert, dass die Position des Gewerbemaklers immer auf der Seite des Auftraggebers zu finden ist. Ein guter Gewerbemakler ist kein Vermittler, sonder ein Dienstleister des Immobilienanbieters und verhandelt auf dessen Seite. Dementsprechend sollte der Makler auch immer von seinem Auftraggeber honoriert werden. Wer sich den Auftrag vom Anbieter und das Maklerhonorar vom Interessenten holt, disqualifiziert sich – zumindest als Gewerbemakler.