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Wozu gibt es eine Widerrufsbelehrung und was bewirkt die Erklärung zum Tätigwerden


Jeder Verbraucher verfügt bei einem Vertrag mit einem Unternehmen über ein gesetzliches, 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Immer wenn wir eine Immobilie provisionspflichtig für einen Käufer oder Mieter anbieten (und dazu ein Maklervertrag zustande kommt), informieren wir diesen über seine Widerrufsrechte im Expose online sowie in unseren Angebotsschreiben oder -mails.

Im Falle, wenn ein Widerrufsrecht in Verbindung mit unserer provisionspflichtigen Maklerleistung (z.B. besichtigen oder Anschrift der Immobilie bekannt geben) besteht, werden wir innerhalb dieses Zeitraumes mit unserer Arbeit pausieren. Dies, weil es möglich ist, dass bei Widerruf für uns kein Provisionsanspruch mehr besteht.

Damit ein Mieter oder Käufer bei Interesse an einem unserer Angebote nun nicht 14 Tage warten muss, können diese durch eine einseitige Erklärung bestimmen, dass wir bereits vor Ablauf der 14-Tage-Widerrufsfrist tätig werden sollen.

Diese Erklärung fordern wir in manchen Fällen an und wenn sie uns vorliegt, führen wir unsere Maklerleistung unverzüglich fort.

Damit wird das gesetzliche Widerrufsrecht für unseren Kunden nicht abbedungen, es besteht weiter. Im Fall eines Maklervertrag-Widerrufes und bei Vermittlung des gewünschten Miet- oder Kaufvertrages steht uns allerdings ein Schadenersatzanspruch zu.

Bei Wohnimmobilien gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Höhe der Maklerprovision.


Haben Sie noch Fragen zum Widerufsrecht?

Dann sprechen Sie mit uns. Wir antworten Ihnen gerne.